Amtliche Beglaubigungen
Es gibt folgende Arten von Beglaubigungen, die wir gerne für Sie ausführen:
Beglaubigung von Unterschriften
Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt. Das Dokument muss vor der Notariatsperson unterzeichnet werden. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zur öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich beim Grundbuchamt erscheinen und sich mit einem der folgenden, gültigen Ausweispapiere ausweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(Abgelaufene Ausweise oder der Führerausweis genügen nicht)
Beglaubigung von Dokumenten
Gerne machen wir für Sie eine Kopie von einem Original-Dokument und bestätigen auf der Kopie die Übereinstimmung mit dem Original. Für die Erstellung einer beglaubigten Kopie müssen Sie uns das Original-Dokument vorlegen.
Terminvereinbarung
Für amtliche Beglaubigungen bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung.
Kosten – Gebühren
Für die amtlichen Beglaubigungen werden die Gebühren gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren erhoben.
Apostille / Legalisation
Falls das beglaubigte Dokument oder die beglaubigte Unterschrift für das Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde allenfalls eine Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille). Im Kanton Graubünden ist dafür die Standeskanzlei Graubünden zuständig.
Online-Schalter – Grundbuchamt Valbella
In unserem Online-Schalter finden Sie verschiedene Formulare.