Grundbuchauszug / Eigentumsbestätigung
Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wer Eigentümer eines Grundstückes ist und welche Grundbucheinträge (Rechte und Lasten) bezüglich eines Grundstückes bestehen.
Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig. Mehr über die Verordnung erfahren Sie hier.
Falls Sie nicht Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind: Für einen vollständigen Grundbuchauszug müssen Sie uns einen Interessensnachweis oder ein Legitimationsdokument (z.B. Vollmacht) zustellen.
Nebst einem vollständigen Grundbuchauszug kann mit diesem Formular auch eine Eigentumsbestätigung oder ein Grundbuchauszug nach Art. 26 GBV (Auszug ohne Vormerkungen, Grundpfandrechte und gewisse Anmerkungen) bestellt werden.