Eigentumsübertragung
Ob Kauf, Erbvorbezug, Schenkung, Erbteilung, Tausch oder eine andere Eigentumsübertragung eines Grundstückes: Gestützt auf Ihre Angaben verfassen wir gerne den gewünschten Vertrag und lassen Ihnen diesen zur Prüfung zukommen.
Falls Sie bei der Eingabe der Daten Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Die Kosten für das Errichten der gewünschten Verträge und Dokumente sowie für die öffentliche Beurkundung und den grundbuchlichen Vollzug (Grundbucheintrag) der begründeten Rechte, richten sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren und die Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter.
Die Aufwendungen für nicht zu Stande gekommene Verträge werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.