Adressänderung
Sind Sie umgezogen? Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Besten Dank.
Namensänderung
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben und im Grundbuch als Eigentümer/in oder Berechtigte/r eingetragen sind, dann muss auch der Grundbucheintrag angepasst werden.
Bitte stellen Sie uns ein amtliches Dokument zu, aus welchem die Änderung Ihres Namens ersichtlich ist (z.B. Namenserklärung, Familienausweis, Eheschein, Urteil o.ä.). Gerne werden wir dann die notwendigen Unterlagen vorbereiten und Ihnen zur Unterzeichnung zustellen.
Adressänderung
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