Häufige Fragen / Situationen
Sobald Sie sich mit Ihrem Vertragspartner einigen konnten, teilen Sie uns die Bedingungen (Grundstück, Erwerber, Übernahmepreis, Kostenübernahme usw.) mit. Hier geht es zur Eigentumsübertragung.
Gestützt auf die Angaben, erhalten Sie von uns einen Vertragsentwurf.
Mit der Zustellung des Vertragsentwurfs werden wir Ihnen auch mitteilen, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und vor der Vertragsunterzeichnung vorliegen müssen.
Wenn Sie den Erwerb bzw. Kauf zusammen mit einer Bank finanzieren, stellen Sie Ihrem Kundenberater den Vertragsentwurf zu.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner mit uns einen Termin für die Vertragsunterzeichnung / öffentliche Beurkundung, welche in unserem Büro in Valbella erfolgt, vereinbaren.
Zur Vertragsunterzeichnung ist dann von allen Vertragsparteien ein Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.
Aus dem Grundbuch erfahren Sie, welche Rechte und Lasten mit Ihrem Wunschobjekt verbunden sind. Hier geht es zur Eigentumsübertragung.
Auf dem Grundstück können jedoch auch öffentlich-rechtliche Lasten / Beschränkungen bestehen, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind. So hat man sich beispielsweise bei den zuständigen Behörden und Amtsstellen über Zonenzugehörigkeit, Nutzungsvorschriften, Nutzungsbeschränkungen, Altlasten, Überbaubarkeit, Umbau- und/oder Umgestaltungsmöglichkeiten, Erschliessung usw. zu informieren. Mehr Infos hier:
Die Pläne der amtlichen Vermessung werden durch den für die jeweilige Gemeinde zuständigen Nachführungsgeometer nachgeführt und herausgegeben.
Nachführungsgeometer Churwalden
HMQ AG
Schützenweg 8, CH-7430 Thusis
Nachführungsgeometer Vaz/Obervaz
Grünenfelder und Partner AG
Denter Tumas 6, 7013 Domat/Ems