Das Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Aus dem Grundbuch ist ersichtlich wer Eigentümer eines Grundstückes ist und welche Rechte und Lasten mit dem Grundstück verbunden sind. Die Grundbuchführung ist die Hauptaufgabe des Grundbuchamtes.
Öffentlichkeit
Nicht alle Einträge im Grundbuch sind öffentlich zugänglich. Das Gesetz regelt, welche Daten ohne Interessensnachweis offengelegt werden können und für welche Daten vorgängig ein entsprechendes Interesse nachzuweisen ist.
Die entsprechenden Regelungen finden sich in Art. 970 ZGB und in Art. 26 GBV.
Eine Auskunft oder ein Auszug darf durch das Grundbuchamt jeweils nur für ein bestimmtes Grundstück abgegeben werden.
Grundstücke
Grundstücke als Oberbegriff bezeichnet die Liegenschaften, die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte, die Bergwerke und die Miteigentumsanteile an Grundstücken. Umgangssprachlich wird oft der Begriff «Parzelle» verwendet.
Grundbuchführung
In das Grundbuch werden die Eigentumsrechte und die beschränkten dinglichen Rechte (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte) an Grundstücken eingetragen. Weiter enthält das Grundbuch auch Abteilungen für Anmerkungen und Vormerkungen.
Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und deren Rechten und Lasten. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust sowie die Änderung und Übertragung der dinglichen Rechte.
Grundbucheinführung
In den Gemeinden Churwalden und Vaz/Obervaz ist das eidgenössische Grundbuch noch nicht für das ganze Gebiet eingeführt. Das heisst, für Teilgebiete bestehen noch kantonale Grundbucheinrichtungen, denen nicht die volle Grundbuchwirkung zukommt.
Die Einführung des eidgenössischen Grundbuches bezweckt:
- die Feststellung und Eintragung der in den kantonalen Grundbucheinrichtungen bisher nicht eingetragenen Rechte;
- die Überprüfung der eingetragenen Rechte, deren Überführung ins eidgenössische Grundbuch und die Behebung von Mängeln;
- die Löschung der nicht eintragungsfähigen und der untergegangenen Rechte.