Verträge und Dokumente
Für Grundbucheinträge und deren Änderung ist dem Grundbuchamt durch den Antragsteller (= Verfügungsberechtigter) eine schriftliche Anmeldung (= Verfügungsgeschäft) zuzustellen. Zusammen mit der Anmeldung sind dem Grundbuchamt auch die notwendigen Verträge und Dokumente (= Verpflichtungsgeschäft / Rechtsgrundausweis) zuzustellen. Bei einem Verkauf beispielsweise ist der öffentlich beurkundete Kaufvertrag zuzustellen.
Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung – Formvorschriften
Bei Grundbuchgeschäften genügt für einige Verträge und Dokumente die schriftliche Form, andere bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Die Gesetzgebung regelt in welcher Form die Verträge und Dokumente vorliegen müssen.
Grundbucheintrag
Die meisten Rechte und Lasten an Grundstücken entstehen rechtlich erst mit der Eintragung im Grundbuch. Daher ist es wichtig, dass die abgeschlossenen Verträge zur Eintragung im Grundbuch angemeldet werden.
Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
Alle Menschen sind rechtsfähig und können somit Rechte und Pflichten haben.
Verträge und Dokumente unterzeichnen und dadurch Rechte und Pflichten begründen, können jedoch nur Personen, die handlungsfähig sind. Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit sind die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit.